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Gegenstand der rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Erwägungen ist die Suche nach einer Antwort auf die Frage nach dem Wesen des Rechts und der Struktur des juristischen Denkens. Eine mögliche Antwort ist die juristische Topik, der dieses Buch gewidmet ist. Die Untersuchung gründet sich auf die Topikthese, die Theodor Viehweg für die Jurisprudenz vorgeschlagen hat, die lautet, dass richtiges Rechtsdenken überall und immer topisch sei. Ihre Begründetheit wird aus der Perspektive der Erfindung und Begründung geprüft und in Frage gestellt, und zwar durch das Aufzeigen der Unselbständigkeit sowie der Erklärungs- und Begründungsgrenze der topischen Denkweise. Diesem Ziel dient das Aufweisen der möglichen Beziehungen zwischen Topik, Hermeneutik und Argumentationstheorien sowie der daraus folgenden Konsequenzen für die Eigentümlichkeit des topischen Kontextes von Erfindung und Begründung. Dadurch sollte die wichtigste Frage beantwortet werden, nämlich, wo topische Denkweise Anwendung finden sollte und könnte und wo sie adäquat oder unadäquat ist und wo sie durch andere Denkweisen ersetzt werden sollte und könnte und welche Folge dies für die Lösung des Streitfalles hätte.